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Blankoverordnung für Physiotherapie anlegen
An der vollen Unterstützung für Blankoverordnungen in der Physiotherapie wird aktuell (Januar 2025) gearbeitet. Sie können diese Verordnungen schon erfassen und abarbeiten, für die spätere Abrechnung wird ein Software-Update benötigt.
Vorbereitung
Legen Sie unter System-Initialisierung > Preislisten > Positionskürzel anlegen neue
Positionskürzel speziell für die Blankoverordnung an.
Für die Kürzel stehen 10 Zeichen zur Verfügung, für den zugehörigen Langtext 35.
Sie benötigen Kürzel für die „Blanko-Variante“ der Heilmittel, da diese andere Positionsnummern haben als bei den Standard-Verordnungen.
Bitte legen Sie nur für diejenigen Heilmittel Kürzel und Preise an, die Sie auch tatsächlich in Ihrer Praxis anbieten. Nicht notwendige Positionen blähen die Auswahllisten unnötig auf.
Außerdem brauchen Sie die drei neuen Positionen
- Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
- Bedarfsdiagnostik (BD)
- Versorgungsbezogene Pauschale (VBP)
Danach in alle Preislisten, die GKV-Kassen zugeordnet sind, die Positionsnummern und Preise für die Blankoverordnung importieren und den Pos.nummern die zuvor festgelegten Kürzel zuordnen.
Für alle Kassen, bei denen Blanko-VOs abgerechnet werden sollen, muss für die zugehörige Tarifgruppe in den Systemeinstellungen die Bayerische Variante für die Darstellung der Zuzahlung in der Abrechnungsdatei ausgewählt sein.
Achtung!
Eine falsche Einstellung führt zur Abweisung der Abrechnungsdaten.
Eine Blanko-Verordnung anlegen
Geben Sie als Verordnungsart „Blanko-VO“ an:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Mitglieder der Testergruppe haben einen Link auf die Alpha-Version 1.4.1 bekommen, andere Nutzer bleiben bitte bei der Version 1.3.5.
- Diagnostik und Pauschale bitte NICHT als Heilmittel eingeben. Diese Posten werden automatisch durch das Programm hinzugefügt. Dadurch bleiben die vier Heilmittel für die Behandlung reserviert, und die Zuzahlung wird korrekt berechnet.
- Der HMR-Check ist noch nicht für die Blanko-Verordnung angepasst und wird daher „alles ziemlich schlimm“ finden.
- Die Termine können schon eingetragen werden.
Bitte schließen Sie Blanko-Verordnungen grundsätzlich nicht ab! Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sie zusammen mit den Standard-Verordnungen abgerechnet werden. In diesem Fall werden die Blanko-Verordnungen abgesetzt, und eine Korrekturrechnung muss erstellt werden!