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rezept:neues_bg-rezept

BG-Rezept für Kassenpatienten anlegen

Der Patient bleibt bei seiner Krankenkasse (z. B. AOK), der Patient ist ja nach wie vor bei seiner GKV versichert, nur dieses Rezept wird als BG-Rezept abgerechnet und an die BG fakturiert.

  • Vorhandenen Patienten aufrufen oder Patienten „normal“ anlegen
  • Neues Rezept anlegen
    !! hier !! (also bei der Rezeptanlage)
    über das Fragezeichen-Symbol den Kassenstamm öffnen und…


  • … als Kostenträger die entsprechende BG auswählen.
    Falls die entsprechende BG noch nicht enthalten ist, diese Neu anlegen.
rezept/neues_bg-rezept.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/23 14:50 von wikijh