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Thera-Pi Version 1.3.3

In dieses Update wurde die RTA-Entwicklung integriert, Verordnungen mit mehreren vorrangigen HM in sog. Kindrezepte, jeweils eines je vorr. HM, aufzuteilen. Auf diese Weise ist das Bestätigen von Behandlungen mittels Barcodescanner auch für diese Verordnungen möglich. Weiterhin ermöglicht es Podologie-Kollegen, Nagelspangenbehandlungen mit den HM-Codes 78300 u. 78400 wie gewohnt abzurechnen.

Das Format der Abrechnungsdateien für alle Sparten entspricht der Technischen Anlage 5, Version 18, die zum 01.10.23 verpflichtend wird.

Hinweise zur Installation

Nix Neues :)

Details zu den Änderungen

Aufteilen einer VO in Kindrezepte

Hintergrund

Seit Inkrafttreten der HMR2021 können GKV-Verordnungen bis zu drei vorrangige Heilmittel beinhalten. Je Behandlung darf allerdings nur eines davon abgegeben werden, deshalb erfolgt beim Bestätigen die Rückfrage, welches HM abgegeben wurde.

Wird zum Bestätigen ein Barcodescanner verwendet, verhindert diese Rückfrage den ursprünglichen Zweck des Scanners, nämlich Bestätigen des Termins im Hintergrund, ohne die Arbeit am PC zu stören. Als Lösung hat J. Steinhilber im RTA das Konzept der 'Kindrezepte' entwickelt:

  • eine VO wird in so viele Kindrezepte aufgeteilt, wie sie vorrangige Heilmittel enthält
  • für jedes Kindrezept wird vom Verordnungsblatt eine Kopie der (Rück-)Seite für die Bestätigung der Leistungen erstellt
  • auf der Vorderseite wird jede Kopie mit dem Barcode eines der Kindrezeptes bedruckt
  • Termine werden ausschließlich für die Kindrezepte vergeben
  • zum Bestätigen der Leistung wird das zugehörige Kindrezept gescannt und die Unterschriften werden auf diesem geleistet
  • beim Abschließen des Elternrezeptes werden die Termine der Kinder zusammengefasst.
  • als Papierbelege zur Abrechnung werden das Eltern- und die Kindrezepte mit den Unterschriften eingereicht.

Aufteilen

Der Werkzeugkasten unter 'Aktuelle Rezepte' beinhaltet die Funktion 'Rezept aufteilen in Kindrezepte'.

Es öffnet sich ein Fenster, das die Aufteilung zeigt. Hier können noch Korrekturen vorgenommen werden, z. B. wenn ergänzende Heilmittel nur mit einem spezifischen vorrangigen HM abgegeben werden sollen.

Nach einer Rückfrage erfolgt die Aufteilung in Kindrezepte. Diese Tragen die Rezeptnummer des Elternrezeptes mit einem Zusatz '-1' .. '-3'.
Für jedes Kindrezept ist eine Kopie des Unterschriftenblattes des Elternrezepts zu erstellen und, bei Verwendung eines Barcodescanners, umseitig mit dem Barcode des jeweiligen Kindrezeptes zu bedrucken.


Behandlungen bestätigen

Während Einziehen der Zuzahlung nur für das Elternrezept möglich ist, können, nach Anlage der Kindrezepte, Termine nur noch für diese vergeben werden.
Behandlungen werden auf dem Unterschriftenblatt des zugehörigen Kindrezeptes bestätigt!


Abrechnen

Nachdem alle Kindrezepte abgearbeitet sind, kann das Elternrezept abgeschlossen werden. Beim Abschluss werden die Termine aller Kindrezepte in dass Elternrezept übernommen. Dies geschieht nur, wenn im Elternrezept noch keine Termine vorhanden sind. Müssen, aus welchem Grund auch immer, Termine korrigiert werden, so muss das in der Terminliste des entsprechenden Kindrezeptes erfolgen. Anschließend alle Termine aus der Liste des Elternrezeptes entfernen und das Abschließen wiederholen.

Im Abrechnungsfenster sind alle Behandlungen unter dem Elternrezept gelistet.
Im Moment der Abrechnung des Elternrezeptes werden die zugehörigen Kindrezepte aus der Datenbank entfernt.

2023/08/22 08:19

Nagelspangenbehandlung in der Podologie abrechnen

Ab dem 1. Juli 2022 ist die „Nagelspangenbehandlung“ ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Einzelheiten regeln die Heilmittel-Richtlinie und der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen.

Die Behandlung setzt sich aus einer Reihe von Positionen zusammen, die nicht in das „übliche“ Muster von vorrangigen und ergänzenden Heilmitteln passen.

Die Abrechnung dieser Verordnungen ist trotzdem möglich, allerdings weicht das Vorgehen vom gewohnten ab, teilweise ist etwas Handarbeit erforderlich.

Für die Nagelspangenbehandlung wird lediglich die Einhaltung der max. Behandlungs-Anzahlen geprüft.

Es findet kein weiterer HMR-Check statt. Die Therapeuten sind für die korrekte Auswahl / Aufteilung der Heilmittel selbst verantwortlich.


Grundsätzliches Vorgehen

Nagelspangenbehandlungen mittels mehrteiliger bilateraler Nagelkorrekturspange (78300) oder einteiliger Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange (78400) umfassen insgesamt 4 HM-Positionen. Diese lassen sich, wie nebenstehend, in der Rezeptmaske abbilden.

Achtung
Es ist darauf zu achten die Behandlungseinheiten vom Verordnungsblatt auf die abzurechnenden HM aufzuteilen.

Dabei werden Kontrollen (78510) in die Zeile für ergänzende HM eingetragen.

  • je eine Einheit für Erstdiagnostik und Behandlungsabschluss, falls diese berechnet werden (Es sind sowohl Abrechnungen ohne Behandlungsabschluss (d. h. es ist eine Folgeverordnung für weitere Behandlungseinheiten notwendig), als auch solche ohne Erstbefundung (die besagte Folge-VO) möglich.),
  • der „Rest“ für das Aufsetzen der Spange(n)

Beim Eintragen eines jeden Termins erfolgt die Abfrage der abgegebenen Heilmittel.
Da die Erstdiagnostik sowohl separat, als auch am gleichen Termin wie das Aufsetzen erfolgen kann, darf sie in der Kürzel-Liste nicht als vorrangiges, sondern „nur“ als separat verordenbares Heilmittel festgelegt sein (s. u.).
Bitte selbst darauf achten, bei einem Termin nur erlaubte Kombinationen einzutragen. Es erfolgt keine Prüfung seitens Thera-Pi.


Nach Abschließen des Rezeptes bitte im § 302-Fenster nochmals die korrekte Zuordnung der Heilmittel zu den Terminen prüfen.
Die Abrechnung erfolgt dann auf gewohnte Weise.


Verordnungen über die Behandlung mit einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange (z. B. nach Ross-Fraser) umfassen bis zu 6 verschiedene HM-Positionen. Hier ist aktuell nur das Anpassen der HM im § 302-Fenster möglich.


Vorbereitung

Zuerst sind unter System Initialisierung > Preislisten > Positionskürzel anlegen alle, für die Nagelspangenbehandlung erforderlichen, Kürzel anzulegen. Die Erstbefundung kann sowohl separat, als auch zusammen mit Aufsetzen / Teil 1 der Anpassung, erfolgen. Diese muss als nicht vorrangiges, aber separat verordenbares HM angelegt werden. Das heißt die Checkboxen sind wie in der Abbildung zu setzen.


Anschließend müssen in allen verwendeten GKV-Preislisten die Heilmittelcodes für alle Heilmittelpositionen der Nagelspangenbehandlung hinterlegt werden.
Hierfür, erforderlichenfalls, entweder mit Hinzufügen neue Einträge anlegen und die zugehörigen Preise eintragen oder die neuen HM-Positionen beim Preislistenimport anlegen.

2023/08/22 08:24

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