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Blankoverordnungen für Physiotherapie
Die Blankoverordnungen in der Physiotherapie werden seit der Version 1.4.1 unterstützt. Hierfür ist es notwendig, einmalig Einstellungen in den Kürzel- und Preislisten vorzunehmen (siehe unten).
Eine Blanko-Verordnung anlegen
Geben Sie als Verordnungsart „Blanko-VO“ an:
Anschließend können Heilmittel vorausgewählt werden, die bei der Behandlung zum Einsatz kommen sollen. Beim Bestätigen der Behandlung kann das Heilmittel gegenüber dieser Vorauswahl aktualisiert werden.
Die hier eingetragenen Anzahlen bestimmen lediglich, wie viele Termine mit dem gewählten Heilmittel als erstem vorrangigen Heilmittel geplant werden können. Das letztendlich abgegebene und ggf. das zweite vorrangige Heilmittel kann bei der Terminbestätigung ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Blanko-Verordnung kann nur für bestimmte Diagnosegruppen und ICD10-Codes verordnet werden.
- Diagnostik und Pauschale bitte NICHT als Heilmittel eingeben. Diese Posten werden automatisch durch das Programm hinzugefügt. Dadurch bleiben die vier Heilmittel für die Behandlung reserviert, und die Zuzahlung wird korrekt berechnet.
- Der HMR-Check ist noch nicht für die Blanko-Verordnung angepasst.
- Haben Sie eine alte Standard-Verordnung (als Vorlage) kopiert, werden die Heilmittel automatisch auf „Blanko“ umgestellt.
Wir empfehlen, die Zuzahlung bei Blankoverordnungen erst nach Abschluss der Behandlungen über das Abrechnungsfenster zu berechnen. Sowohl die Physiotherapeutische Diagnostik als auch eine möglicherweise nötige Bedarfsdiagnostik (20523) unterliegen der Zuzahlungspflicht.
Behandlungen bestätigen
Die Behandlungen werden wie üblich in „Aktuelle Rezepte“ oder über den Terminkalender bestätigt.
Eine eventuelle Bedarfsdiagnostik (20523) wird bis auf Weiteres in der Spalte Behandlungsart eingetragen. Es muss auf einen Abstand von 28 Tagen zur Physiotherapeutischen Diagnostik geachtet werden, der momentan noch nicht durch das Programm überprüft wird.
Mit können Leistungen für den aktuellen Behandlungstag eingetragen werden. Es öffnet sich der
bekannte Auswahldialog:
Im Gegensatz zur Standardverordnung, bei der nur ein vorrangiges Heilmittel abgegeben werden darf, können bei der Blankoverordnung zwei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel je Behandlungstag abgegeben werden.
Rezeptgebühren kassieren
Bei Blankoverordnungen können sowohl die Heilmittel als auch die Behandlungszeiten während des Therapieverlaufes flexibel angepasst werden. Dadurch ändert sich jeweils der zu fordernde Eigenanteil des Patienten. Daher empfehlen wir, die Zuzahlungsrechnung erst nach Abschluss der Behandlung über das Fenster „Abrechnung nach § 302“ zu erstellen. Die Zuzahlung zu Beginn der Behandlung einzufordern erfordert (zumindest dann, wenn man die Flexibilität auch nutzt) mit großer Wahrscheinlichkeit eine Rechnungskorrektur nach Abschluss der Behandlungen!
Rezept abschließen
Blanko-Verordnungen werden ganz normal über das Werkzeug-Icon abgeschlossen.
Zur Zeit wird noch auf den bisher fehlenden HMR-Check hingewiesen. Bitte kontrollieren Sie in der Zwischenzeit selbst, ob die Heilmittel zur Blankoverordnung passen und die Behandlungstermine sich nicht mit anderen Rezepten überschneiden!
Einstellungen der Kürzel und Preislisten
Legen Sie unter System-Initialisierung > Preislisten > Positionskürzel anlegen neue
Positionskürzel speziell für die Blankoverordnung an.
Für die Kürzel stehen 10 Zeichen, für den zugehörigen Langtext 35 Zeichen zur Verfügung.
Sie benötigen Kürzel für die „Blanko-Variante“ der Heilmittel, da diese andere Positionsnummern haben als bei den Standard-Verordnungen.
Bitte legen Sie nur für diejenigen Heilmittel Kürzel und Preise an, die Sie auch tatsächlich in Ihrer Praxis anbieten. Nicht notwendige Positionen blähen die Auswahllisten unnötig auf.
Außerdem brauchen Sie drei neue Positionen:
- Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
- Bedarfsdiagnostik (BD)
- Versorgungsbezogene Pauschale (VBP)
Danach in alle Preislisten, die GKV-Kassen zugeordnet sind, die Positionsnummern und Preise für die Blankoverordnung importieren und den Pos.nummern die zuvor festgelegten Kürzel zuordnen.
Bitte prüfen Sie, ob in den Einstellungen unter Abrechnung und § 302 > Fristen und 302er Einstellungen die Abrechnungsdatei auf „Bayerische Variante“ einstellt ist.
Achtung!
Eine falsche Einstellung führt zur Abweisung der Abrechnungsdaten.